Risikominderungsmaßnahmen (RMM)

bei Nagetierbekämpfungen

 

Wir müssen Sie leider auf einige wichtige Änderungen bezüglich der Ratten- und Mäusebekämpfungen aufmerksam machen. Vor einiger Zeit ist die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Kraft getreten. Parallel dazu hat die BAuA die „allgemeinen Kriterien der guten fachlichen Anwendung“ festgelegt, die für die ausführenden Schädlingsbekämpfer bindend sind. Ziel dieser Verordnung und der guten fachlichen Anwendung sind zum einen der Schutz der Nicht-Zielorganismen (z.B. Kinder, Haustiere und Wildtiere) zum anderen die Minimierung der Umweltrisiken.

Neu ist hierbei unter anderem das VERBOT der Dauerbeköderung mit Antikoagulantien zur Vorbeugung von Nagetierbefall. Wir dürfen ab sofort nur noch bei akutem Nagetierbefall eine Bekämpfung mit Antikoagulantien durchführen. In diesem Fall sind nach der Grundarbeit zusätzliche Kontrollen und Dokumentationen bis zur Befallstilgung vorgeschrieben. Die erste Kontrolle muss spätestens nach 2-5 Tagen, alle weiteren Kontrollen nach ca.1 Woche durchgeführt werden.

Eine Ausnahme hat uns der Gesetzgeber gelassen um vorbeugend eine Bekämpfung durchzuführen. Hierzu müssten die Köderboxen an den Außen- und/oder Innentüren sowie Eindringstellen vom Gebäude montiert werden und monatlich kontrolliert werden.

Baua_RMM-Risikominderungsmaßnahmen

EGAL OB AKUTER BEFALL VORLIEGT, EINE OBJEKTBESCHREIBUNG BENÖTIGT WIRD ODER FACHKUNDIGE BERATUNG GEWÜNSCHT IST.

 

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Lehmann Hygiene

Nachhaltige Schädlingsbekämpfung mit System

 

 


Taubenabwehr

Schutz von Gebäuden mit unterschiedlichen Vergrämungsmethoden

Abwehr durch Spikes, wahlweise aus Edelstahl oder Kunststoff in verschiedenen Ausführungen

großflächige Vernetzung von Fassaden, Balkonen oder auch kunsthistorischen Gebäuden

Vogeldrahtsystem mit gespannten dünnen Drahtseilen


Schädlingsbekämpfung

Ortsbesichtigung und Prüfung baulich kritischer Befallpunkte

Tilgung und Vorbeugung von Nagetieren

Abwehrmaßnahmen und Tilgung von Insekten

biotechnische-physikalische Bekämpfung mit Lockstoffen und Fallen

chemische Bekämpfung durch Einsatz von Insektiziden und Gelen


Desinfektion

Flächendesinfektion in Sanitärbereichen von Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern o.Ä.

Flächendesinfektion in Betriebsräumen von Industriebetrieben

Geruchsdesinfektion

Fachgerechte Desinfektion nach Todesfällen

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