Risikominderungsmaßnahmen (RMM)
bei Nagetierbekämpfungen
Wir müssen Sie leider auf einige wichtige Änderungen bezüglich der Ratten- und Mäusebekämpfungen aufmerksam machen. Vor einiger Zeit ist die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Kraft getreten. Parallel dazu hat die BAuA die „allgemeinen Kriterien der guten fachlichen Anwendung“ festgelegt, die für die ausführenden Schädlingsbekämpfer bindend sind. Ziel dieser Verordnung und der guten fachlichen Anwendung sind zum einen der Schutz der Nicht-Zielorganismen (z.B. Kinder, Haustiere und Wildtiere) zum anderen die Minimierung der Umweltrisiken.
Neu ist hierbei unter anderem das VERBOT der Dauerbeköderung mit Antikoagulantien zur Vorbeugung von Nagetierbefall. Wir dürfen ab sofort nur noch bei akutem Nagetierbefall eine Bekämpfung mit Antikoagulantien durchführen. In diesem Fall sind nach der Grundarbeit zusätzliche Kontrollen und Dokumentationen bis zur Befallstilgung vorgeschrieben. Die erste Kontrolle muss spätestens nach 2-5 Tagen, alle weiteren Kontrollen nach ca.1 Woche durchgeführt werden.
Eine Ausnahme hat uns der Gesetzgeber gelassen um vorbeugend eine Bekämpfung durchzuführen. Hierzu müssten die Köderboxen an den Außen- und/oder Innentüren sowie Eindringstellen vom Gebäude montiert werden und monatlich kontrolliert werden.